Es klingt drastisch, ist aber Realität: Es gibt eine neue Pflicht für Rentner — sonst gibt es keine Rente mehr. Wer bis Ende 2025 kein Girokonto bei der Deutschen Rentenversicherung hinterlegt hat, erhält seit Januar 2026 vorübergehend keine Rentenzahlung mehr. Die jahrzehntelange Praxis der Barauszahlung ist endgültig abgeschafft.
Was ist die neue Pflicht für Rentner?
Bisher konnten bestimmte Rentner ihre monatliche Zahlung als Scheck bei einer Postbank-Filiale einlösen — ganz ohne eigenes Bankkonto. Dieses System hieß offiziell „Zahlungsanweisung zur Verrechnung”, kurz ZzV. Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Möglichkeit weggefallen.
Die neue Pflicht lautet: Jeder Rentner muss ein Girokonto angeben, auf das die Rente überwiesen werden kann. Wer das nicht tut, bekommt keine Rente ausgezahlt — zumindest so lange, bis die Kontodaten nachgereicht werden. Die Rente verfällt dabei nicht, sie wird vollständig nachgezahlt.
Wer ist von der neuen Pflicht betroffen?
Betroffen sind ausschließlich die rund 3.300 Rentnerinnen und Rentner, die ihre Rente bisher noch über den alten Scheck bezogen haben. Von insgesamt etwa 21 Millionen Rentenempfängern in Deutschland ist das eine sehr kleine Gruppe. Alle anderen erhalten ihre Rente bereits per Überweisung und müssen nichts unternehmen.
Meistens handelt es sich um ältere Menschen ohne eigenes Bankkonto, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Rentner in ländlichen Regionen mit wenig Bankinfrastruktur. Die Deutsche Rentenversicherung hat alle Betroffenen mehrfach schriftlich informiert, zuletzt im Sommer 2025.
Was passiert, wenn man nichts tut?
Wer keine Kontodaten hinterlegt, bekommt ab Januar 2026 keine Rentenzahlung mehr — das ist die direkte Konsequenz der neuen Pflicht. Die gute Nachricht: Die Beträge verfallen nicht. Sobald die Kontodaten nachgereicht werden, zahlt die Deutsche Rentenversicherung alle ausstehenden Monate vollständig nach.
Wer jedoch auf die monatliche Zahlung angewiesen ist, sollte sofort handeln, um eine Zahlungslücke zu vermeiden.
So erfüllen Rentner die neue Pflicht — 3 Wege
- Eigenes Girokonto oder Basiskonto eröffnen. Jede Bank in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, ein Basiskonto anzubieten. Dieses Konto darf niemandem verweigert werden — auch nicht bei schlechter Bonität oder negativer Schufa. Die monatlichen Kosten liegen je nach Bank bei 5 bis 10 Euro.
- Konto einer Vertrauensperson nutzen. Wer kein eigenes Konto eröffnen möchte oder kann, darf die Rente auf das Konto eines Ehepartners, Kindes oder einer anderen Vertrauensperson überweisen lassen. Das Konto muss bei einem EU-Geldinstitut geführt werden.
- Formular beim Rentenservice einreichen. Das Formular „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente” kann telefonisch unter 0221-5692444 angefordert werden. Es ist außerdem auf der Website des Rentenservice der Deutschen Post verfügbar. Das ausgefüllte Formular schickt man an: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin.
Warum gibt es diese neue Pflicht für Rentner?
Der Hauptgrund sind die Kosten. Die Bearbeitung eines ZzV-Schecks kostete monatlich rund 9 Euro pro Person — ein hoher Verwaltungsaufwand für eine immer kleiner werdende Gruppe. Hinzu kommt die Sicherheit: Banküberweisungen sind deutlich sicherer als Papierschecks, die verloren gehen, gestohlen oder gefälscht werden können.
Die Abschaffung ist Teil einer umfassenden Modernisierung des öffentlichen Zahlungsverkehrs in Deutschland und folgt einem europäischen Trend hin zu vollständig digitalen Sozialtransfers.
Wo bekommt man Hilfe?
Wer mit der Umstellung überfordert ist, bekommt kostenlose Hilfe beim Sozialverband VdK. Der Verband unterstützt Rentnerinnen und Rentner bei der Kontoeröffnung und bei allen Fragen rund um die neue Pflicht. Wer eine Bank vermutet, die ein Basiskonto unrechtmäßig verweigert, kann sich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden.
Fazit
Die neue Pflicht für Rentner — sonst gibt es keine Rente mehr — betrifft in der Praxis nur sehr wenige Menschen. Aber genau diese Menschen brauchen jetzt schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Ein Basiskonto ist das einfachste Mittel, die Pflicht zu erfüllen. Wer Hilfe braucht, bekommt sie kostenlos beim VdK.
Alle weiteren Informationen gibt es direkt bei der Deutschen Rentenversicherung →
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